Stübgens Verfassungstreuecheck ist Schaufensterpolitik

Wir teilen das grundsätzliche Ziel des Innenministers, Rechtsextremisten aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Aber was will Innenminister Stübgen mit der Vorlage seines Verfassungstreuechecks eigentlich erreichen?

Wir teilen das grundsätzliche Ziel des Innenministers, Rechtsextremisten aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Aber was will Innenminister Stübgen mit der Vorlage seines Verfassungstreuechecks eigentlich erreichen? Einerseits will er alle Bewerber*innen für die Laufbahnen mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüfen, andererseits jedoch nur Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9. Damit unterteilt er die Beamt*innen in zu überprüfende und nicht zu überprüfende Beamte. Das ist im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns schon nicht hinnehmbar.

In Strafverfahren gibt es eine Mitteilungspflicht der Strafverfolgungsbehörden an den Dienstherrn. Dies ist eine Möglichkeit, die man auch für solche Überprüfungen nutzen könnte, ohne massenhafte Überprüfungen von Menschen durch den Verfassungsschutz durchzuführen. Zudem muss es möglich sein, infolge des Verfassungstreuechecks erfolgte Ablehnungen von Einstellungen oder Einleitungen von Disziplinarverfahren rechtlich überprüfen zu lassen. Wie das vor dem Hintergrund des Geheimschutzes gehen soll, erschließt sich mir bisher nicht. Mein Eindruck ist eher, der Innenminister möchte Handlungsstärke zeigen, verwechselt diese jedoch mit reiner Schaufensterpolitik. Er ist an seinem eigenen Anspruch gescheitert.