Berliner Entwurf für Antidiskriminierungsgesetz weist auf Brandenburger Fehlstelle hin

Die Reaktion des Brandenburger Innenministers  zu angeblichen Auswirkungen des Berliner Gesetzentwurfs für ein Antidiskriminierungsgesetz bei Polizeieinsätzen ist unangemessen. Es ist kein guter Stil, sich in politische Entscheidungen eines Nachbarlandes einzumischen. Erst recht nicht, wenn sich die Drohung als nicht umsetzbar erweisen dürfte. Unterstützenden Polizeieinsätzen kann sich Brandenburg im föderalen System nämlich nicht verweigern. 

Die Reaktion des Brandenburger Innenministers  zu angeblichen Auswirkungen des Berliner Gesetzentwurfs für ein Antidiskriminierungsgesetz bei Polizeieinsätzen ist unangemessen. Es ist kein guter Stil, sich in politische Entscheidungen eines Nachbarlandes einzumischen. Erst recht nicht, wenn sich die Drohung als nicht umsetzbar erweisen dürfte. Unterstützenden Polizeieinsätzen kann sich Brandenburg im föderalen System nämlich nicht verweigern. 

Im Zweifel zeigt der Gesetzentwurf für ein Berliner Antidiskriminierungsgesetz auch eine Fehlstelle im Brandenburger Recht auf. Denn unanständig ist die Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern durch Behörden. Leider hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diese nicht abgeschafft. Zudem handelt es sich um eine Beweiserleichterung und nicht - wie vom Innenminister dargestellt - um eine Beweislastumkehr.

Die vorgesehene Beweiserleichterung soll die tatsächlich bestehenden Probleme beim Beweis der Ungleichbehandlung durch die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden  überwinden. Insofern begrüßt die Fraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf von Rot/Rot/Grün. Und es besteht kein Grund, diesen Entwurf reflexartig abzulehnen.